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   BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16 (EP)2   

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https://dejure.org/2018,47144
BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16 (EP)2 (https://dejure.org/2018,47144)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2018 - 2 Ni 41/16 (EP)2 (https://dejure.org/2018,47144)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2018 - 2 Ni 41/16 (EP)2 (https://dejure.org/2018,47144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.2015 - X ZR 74/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Patentfähigkeit einer rückstrahlenden Folie;

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16
    Mit seinem Urteil X ZR 74/13 vom 21. April 2015 hat der Bundesgerichtshof das Streitpatent teilweise für nichtig erklärt.

    K1: Streitpatentschrift (EP 1 746 444 B1) K2: DE 601 25 484 T2 (Übersetzung des Stammpatents zum Streitpatent) K3: Merkmalsanalyse von Anspruch 1 des Streitpatents K4: BGH X ZR 74/13 K5: US 4 618 518 K6: WO 99/37470 A1 K6": deutsche Übersetzung der K6 K7: EP 1 081 511 A1 K7': WO 99/54760 A1 (internationale Anmeldung zu K7) K7'': deutsche Übersetzung der K7' K8: US 4 673 609 K9: CA 2 227 055 A1 (entspricht US 5 988 821 und EP 840143 A1, beide ebenfalls vorveröffentlicht) K10: DE 2 118 822 A K11: Real World Scanning and Halftones, David Blatner and Steve Roth, Peachpit Press Inc., Berkeley, CA, USA, 1993, Seiten XIII bis XVI und 1 bis 50.

  • BPatG, 07.03.2013 - 2 Ni 45/11
    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16
    sowie mit Eingabe vom 12. September 2018 zusätzlich die bereits aus dem früheren Nichtigkeitsverfahren 2 Ni 45/11 (EP) zum Streitpatent bekannten Druckschriften eingereicht:.

    Als zuständiger Fachmann ist hier ein Physiker oder Ingenieur mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss im Bereich Materialwissenschaften / Werkstofftechnik anzusehen, der Erfahrung in der Entwicklung von bedruckten Folien, insbesondere mit retroreflektierenden Eigenschaften besitzt, dem die Wirkung optischer Folien bekannt ist und der im Hinblick auf Druckverfahren entweder selbst über gute Kenntnisse verfügt oder hierzu einen Druckingenieur zu Rate zieht (siehe das frühere Senatsurteil zu 2 Ni 45/11 und das o. g. Urteil des Bundesgerichtshofs, Absatz 19).

  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16
    Allerdings ist das Gericht gehalten, aufzuklären, in welchem Verhältnis die Hilfsanträge zu einem nicht ausdrücklich formulierten Petitum stehen sollen, einem formal vorrangigen Antrag nur teilweise zu entsprechen (BGH GRUR 2017, 57 - Datengenerator).
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16
    Die verfassungsrechtliche Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör erfordert zwingend, dass sich die mit einer veränderten Sach- und Rechtslage konfrontierte Partei über alle Fragen sachgemäß und erschöpfend erklären kann, die Grundlage der zu treffenden Entscheidung sind (BGH GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I).
  • BPatG, 08.11.2012 - 4 Ni 43/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine" - zur Zurückweisung

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16
    c) Eine Berücksichtigung des Hilfsantrags 5 hätte eine Vertagung der bereits begonnenen mündlichen Verhandlung erforderlich gemacht (§ 83 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 PatG; vgl. BPatGE 53, 40, 43 - Wiedergabeschutzverfahren; BPatG GRUR 2013, 601, 602 - Bearbeitungsmaschine).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16
    Beantragt der Patentinhaber, das Patent in beschränktem Umfang mit einem bestimmten Anspruchssatz oder bestimmten Anspruchssätzen aufrechtzuerhalten, rechtfertigt es grundsätzlich die Ablehnung des gesamten Antrages, wenn sich auch nur der Gegenstand eines Patentanspruchs aus dem vom Patentinhaber verteidigten Anspruchssatz als nicht patentfähig erweist (BGH, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 21.04.2015 - X ZR 19/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderischen Tätigkeit bei Erfindungen mit

    Auszug aus BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16
    HE1: BGH X ZR 19/13 zum Stammpatent B1: DIN 67520 Teil 2 vom Juni 1989.
  • BPatG, 01.03.2024 - 7 Ni 15/21
    Die Klägerin musste sich auf eine derartige - neue - Verteidigung des Streitpatents nicht einlassen (vgl. BPatG, Urteil vom 27. September 2018 - 2 Ni 41/16 (EP), juris; Urteil vom 27. Dezember 2021 - 6 Ni 37/18 (EP), juris), zumal sie mangels Streitgegenständlichkeit der neuen Anspruchsfassung keine Veranlassung hatte, diesbezüglich eine Recherche durchzuführen.
  • BPatG, 19.10.2023 - 7 Ni 15/21
    Die Klägerin musste sich auf eine derartige - neue - Verteidigung des Streitpatents nicht einlassen (vgl. BPatG, Urteil vom 27. September 2018 - 2 Ni 41/16 (EP), juris; Urteil vom 27. Dezember 2021 - 6 Ni 37/18 (EP), juris), zumal sie mangels Streitgegenständlichkeit der neuen Anspruchsfassung keine Veranlassung hatte, diesbezüglich eine Recherche durchzuführen.
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Rechtsprechung
   BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16 (EP)   

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https://dejure.org/2022,31958
BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16 (EP) (https://dejure.org/2022,31958)
BPatG, Entscheidung vom 12.09.2022 - 2 Ni 41/16 (EP) (https://dejure.org/2022,31958)
BPatG, Entscheidung vom 12. September 2022 - 2 Ni 41/16 (EP) (https://dejure.org/2022,31958)
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Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 680
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Nach den Entscheidungen X ZB 11/12 und X ZB 6/12 des Bundesgerichtshofs sei es im Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht bei einem das Streitpatent betreffenden parallel anhängigen Verletzungsprozess aufgrund der engen Verknüpfung beider Verfahren für die Partei erforderlich, die enge Abstimmung zwischen beiden Verfahren zu sichern, was durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts im Nichtigkeitsverfahren gewährleistet werde.

    In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des 5. Senats des Bundespatentgerichts vom 8. August 2019 (5 Ni 17/16 (EP)) und auf die Beschlüsse des BGH vom 18. Dezember 2012 (X ZB 11/12, GRUR 2013, 427; X ZB 6/12, GRUR 2013, 430) zu verweisen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 18. Dezember 2012, X ZB 11/12 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, juris, Leitsatz 3 und Rn. 26; Beschluss vom 18. Dezember 2012, X ZB 6/12, juris, Orientierungssatz 1 und Rn. 26) ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist.

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 6/12

    Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Erstattungsfähigkeit von Rechts- und

    Auszug aus BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Nach den Entscheidungen X ZB 11/12 und X ZB 6/12 des Bundesgerichtshofs sei es im Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht bei einem das Streitpatent betreffenden parallel anhängigen Verletzungsprozess aufgrund der engen Verknüpfung beider Verfahren für die Partei erforderlich, die enge Abstimmung zwischen beiden Verfahren zu sichern, was durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts im Nichtigkeitsverfahren gewährleistet werde.

    In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des 5. Senats des Bundespatentgerichts vom 8. August 2019 (5 Ni 17/16 (EP)) und auf die Beschlüsse des BGH vom 18. Dezember 2012 (X ZB 11/12, GRUR 2013, 427; X ZB 6/12, GRUR 2013, 430) zu verweisen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 18. Dezember 2012, X ZB 11/12 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, juris, Leitsatz 3 und Rn. 26; Beschluss vom 18. Dezember 2012, X ZB 6/12, juris, Orientierungssatz 1 und Rn. 26) ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist.

  • BPatG, 08.08.2019 - 5 Ni 17/16
    Auszug aus BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des 5. Senats des Bundespatentgerichts vom 8. August 2019 (5 Ni 17/16 (EP)) und auf die Beschlüsse des BGH vom 18. Dezember 2012 (X ZB 11/12, GRUR 2013, 427; X ZB 6/12, GRUR 2013, 430) zu verweisen.

    Dieser Rechtsauffassung, an der der erkennende Senat festhält, hat sich der 5. Senat des BPatG (Beschluss vom 8. August 2019, 5 Ni 17/16 (EP), juris, Rn. 14) angeschlossen und ausgeführt:.

  • BPatG, 17.07.2019 - 6 ZA (pat) 43/18
    Auszug aus BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Ähnlich hat sich der 6. Senat des BPatG (Beschluss vom 17. Juli 2019, 6 ZA (pat) 43/18, juris, Rn. 27) geäußert.
  • BPatG, 05.04.2011 - 2 ZA (pat) 68/09
    Auszug aus BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 5. April 2011 (2 ZA (pat) 68/09, juris, Rn. 22) ausgeführt:.
  • LG Lübeck, 27.07.2011 - 2 O 63/11

    Wenn Anwälte gierig werden

    Auszug aus BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Außerdem seien wegen Verletzung des deutschen Teils des EP 1 746 444 B1 zwischen denselben Parteien Verletzungsverfahren anhängig gewesen, und zwar vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 2 O 63/11, dem Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 6 U 13/12 und vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 30/17.
  • BPatG, 05.05.2017 - 4 ZA (pat) 8/17
    Auszug aus BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Der 4. Senat des BPatG (Beschluss vom 5. Mai 2017, 4 ZA (pat) 8/17, juris, Rn. 11) hat entschieden:.
  • BPatG, 08.08.2018 - 5 ZA (pat) 34/18
    Auszug aus BPatG, 12.09.2022 - 2 Ni 41/16
    Schon zuvor hatte der 5. Senat des BPatG (Beschluss vom 8. August 2018, 5 ZA (pat) 34/18, juris, Rn. 16, 17) entschieden:.
  • BPatG, 03.01.2023 - 6 Ni 32/19
    Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12 - GRUR 2013, 427 LS; BPatG, Beschluss vom 12. September 2022 - 2 Ni 41/16 (EP) - KoF 137/21 - GRUR-RS 2022, 31407).
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